Tag der deutschen Einheit

Seit 1990 gilt der 03. Oktober als Tag der Deutschen Einheit. Um Verwechslungen auszuschließen, wird er seitdem mit großem „D“ geschrieben. Der heute bekannte Tag der Deutschen Einheit soll der Wiedervereinigung von Ost und West gedenken. Da der Tag der deutschen Einheit in der Bundesrepublik Deutschland an einem anderen Tag, nämlich am 17. Juni begangen wurde, fanden im Jahr 1990 deutschlandweit zwei Tage der deutschen Einheit statt.

Der 17. Juni war in den alten Bundesländern vor dem Hintergrund als Feiertag eingerichtet worden, dass dem Volksaufstand in der DDR im Jahr 1953 gedacht wurde. Der 17. Juni als Tag der deutschen Einheit hatte von 1954 bis 1990 Bestand. Im Zuge der Wiedervereinigung 1989 musste ein neuer Termin für einen einheitlichen Feiertag gefunden werden. Der 09. November in Gedenken an den Mauerfall 1989 wurde verworfen, weil dieses Datum negativ behaftet war. Dieses Datum wurde unter Hitler als Gedenktag für die Bewegung (Hitlerputsch) verwendet.

Letztendlich fiel die Wahl auf den 03. Oktober eines jeden Jahres. Im Gegensatz zu vielen anderen Feiertagen, über die die Länder individuell entscheiden können, ist der 03. Oktober ein durch Bundesrecht festgelegter gesetzlicher Feiertag für die Bundesrepublik Deutschland.