Volkstrauertag

Die Tradition des Volkstrauertages geht bis ins Jahr 1919 zurück. Damals regte der Volksbund deutscher Kriegsgräberfürsorge an, einen Feiertag zu begehen, an denen allen im ersten Weltkrieg gefallenen deutschen Soldaten gedacht werden sollte. Bis die erste Gedenkstunde stattfand, vergingen aber noch 3 Jahre. Die erste Gedenkstunde wurde 1922 im Reichstag abgehalten, 4 Jahre später wurde bestimmt, dass an jedem Sonntag vor Ostern der Volkstrauertag stattfinden sollte.

Später wurde der Zeitpunkt, zu dem der Volkstrauertag begangen werden sollte, noch einmal umgeändert, da der Termin mitten in der Passionszeit beiden großen Kirchen sehr ungelegen kam. Deshalb wurde der Volkstrauertag in 1952 zum gesetzlichen Feiertag erklärt, der jeweils am zweiten Sonntag vor dem ersten Advent stattfindet.

Zu den traditionellen Ritualen an diesem Tag gehören stille Gedenkstunden sowie Kranzniederlegungen. Am Volkstrauertag wird inzwischen nicht mehr nur der Gefallenen des Ersten Weltkrieges gedacht, sondern vielmehr allen Kriegstoten sowie denjenigen, die der Gewaltherrschaft aller Nationen zum Opfer gefallen sind.

Während viele Gemeinden und Städte für sich feste Gedenkstunden eingerichtet haben, spielt die zentrale Gedenkstunde im Bundestag eine übergeordnete Rolle. Anwesend sind neben dem amtierenden Bundeskanzler auch das Diplomatische Korps und das Kabinett. Während der Gedenkfeierlichkeiten hält der Bundespräsident vor allen Anwesenden eine Rede. Den musikalischen Rahmen bildet neben der Nationalhymne in jedem Jahr das Soldatenlied „Der gute Kamerad“.